Information für Experten
Natürliches Mineralwasser - was ist das?
Natürliche Mineralwässer gehören
zur Gruppe der "Abgefüllten Wässer"
Im Österreichischen Lebensmittelbuch werden im Codexkapitel B 17 "Abgefüllte Wässer" alle gesetzlichen Details geregelt, die mit dem Inverkehrbringen abgefüllter Wässer in Verbindung stehen.
Der Oberbegriff "Abgefüllte Wässer" umfasst folgende vier unterschiedliche Arten von abgefüllten Wässern:
1. natürliches Mineralwasser
2. Quellwasser
3. Tafelwasser
4. abgefülltes Trinkwasser
Von diesen vier Gruppen ist das natürliche Mineralwasser quantitativ und qualitativ am wichtigsten. Dies trifft besonders für die ernährungsphysiologische Bedeutung zu.
Nachfolgende Tabelle soll einen raschen Überblick über einige wesentliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede der vier Arten von abgefüllten Wässern ermöglichen.
Im Österreichischen Lebensmittelbuch werden im Codexkapitel B 17 "Abgefüllte Wässer" alle gesetzlichen Details geregelt, die mit dem Inverkehrbringen abgefüllter Wässer in Verbindung stehen.
Der Oberbegriff "Abgefüllte Wässer" umfasst folgende vier unterschiedliche Arten von abgefüllten Wässern:
1. natürliches Mineralwasser
2. Quellwasser
3. Tafelwasser
4. abgefülltes Trinkwasser
Von diesen vier Gruppen ist das natürliche Mineralwasser quantitativ und qualitativ am wichtigsten. Dies trifft besonders für die ernährungsphysiologische Bedeutung zu.
Nachfolgende Tabelle soll einen raschen Überblick über einige wesentliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede der vier Arten von abgefüllten Wässern ermöglichen.
| Art des "Abgefüllten Wassers" | Ursprung bzw. Herkunft | Reinheit bzw. hygienische Anforderungen | Ernährungs- physiologische Wirkungen |
| natürliches Mineralwasser | Aus einem unter- irdischen, vor jeder Verunreinigung geschützten Wasservorkommen Aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlichen Quellen annähernd gleicher Charakteristik |
Ursprüngliche Reinheit, keine Desinfektion zulässig Detaillierte Anforderungen für das abgefüllte Wasser |
Bestimmte ernährungsphysio- logische Wirkungen sind Voraussetzung für die Anerkennung. Sie hängen vom Gehalt an Mineralstoffen, Spurenelementen und sonstigen Bestandteilen ab |
| Quellwasser | Aus einem unter- irdischen Wasser- vorkommen; aus einer oder mehreren natürlich oder künstlich erschlossenen Quellen |
Ursprüngliche Reinheit | keine |
| Tafelwasser | Hergestellt aus natürlichem Mineralwasser oder aus gewöhnlichem Trinkwasser unter Verwendung von Zutaten | Hygienische Anforderungen lt. Codexkapitel B1, Trinkwasser, daher Behandlungen lt. Codex B1 erlaubt; zusätzlich detaillierte Anforderungen für das abgefüllte Wasser | keine |
| abgefülltes Trinkwasser | Trinkwasser gemäß Codexkapitel B1 | Wie Trinkwasser | keine |
| Art des "Abgefüllten Wassers" | Behandlung | Abfüllung | Gehalt an Mineralstoffen |
| natürliches Mineralwasser | Außer Kohlendioxid dürfen keine Substanzen zugesetzt
werden. Unbeständige Inhaltsstoffe dürfen durch genau festgelegte Verfahren entfernt werden, dabei darf sich das natürliche Mineralwasser in seinen wesentlichen und wertbestim- menden Eigen- schaften nicht verändern |
Muss in unmittelbarer Nähe des Quellortes in die für den Letztverbraucher bestimmten Behältnisse (Flaschen) abgefüllt werden. Der Verschluss der Flaschen muss so beschaffen sein, dass Veränderungen der Eigenschaften oder Verunreinigungen verhindert werden | Soll zwischen 1 g/l und 6,5 g/l liegen. Bei Unter- oder Überschreiten dieses Wertes ist ein ernährungs- physiologisches Gutachten notwendig. |
| Quellwasser | Außer Kohlendioxid dürfen keine Substanzen zugesetzt werden. | Muss in unmittelbarer Nähe des Quellortes in die für
den Letzt- verbraucher bestimmten Behältnisse (Flaschen) abgefüllt werden |
Quellwässer unterscheiden sich von natürlichen Mineralwässern in erster Linie durch ihre sehr niedrige Mineralisation |
| Tafelwasser | Wird unter Verwendung von Zutaten hergestellt (z.B. Natrium-,
Calcium- oder Magnesiumsalze). Wenn Trinkwasser verwendet wird,
sind alle Behand- lungsarten des Trinkwasser- codex erlaubt |
Muss in die für die Letztverbraucher bestimmten Behältnisse abgefüllt werden. Eine unmittelbare Nähe der Abfüllung zum Quellort ist sinngemäß nicht erforderlich. Verschluss wie bei natürlichem Mineralwasser | Nach unten hin keine Grenze, nach oben hin Grenze bei 2 g/l |
| abgefülltes Trinkwasser | Es dürfen alle Behandlungs- verfahren ange- wendet werden, die im Trink- wassercodex erlaubt sind |
Wie Tafelwasser | Grenzwerte für die Gesamtminerali- sation sind im Trinkwasser- codex nicht vorgesehen, sie existieren aber für einzelne Inhaltsstoffe. Im Allgemeinen ist Trinkwasser nieder mineralisiertes Wasser |
Die wesentlichen Kennzeichen des natürlichen
Mineralwassers
- das natürliche Mineralwasser stammt aus unterirdischen, vor jeder Verunreinigung geschützten Vorkommen;
- es ist von ursprünglicher Reinheit;
- es hat bestimmte ernährungsphysiologische Wirkungen, die auf seinen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen zurückzuführen sind;
- es muss in Hinblick auf seine Zusammensetzung, Temperatur und übrigen Merkmale eine bestimmte Konstanz aufweisen. Seine Qualität und Zusammensetzung sind daher innerhalb natürlicher Schwankungen gleichbleibend;
- um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden, darf das natürliche Mineralwasser von bestimmten Inhaltsstoffen nicht zu viel enthalten -> konzentrationslimitierte Inhaltsstoffe;
- natürliche Mineralwässer dürfen nur mit einer bestimmten Genehmigung abgefüllt werden;
- die Gesundheitsbehörden verlangen für die Erteilung der Bewilligung geologische, hydrologische, physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen bzw. Gutachten;
- Wässer mit mehr als 1000 mg gelöster Mineralstoffe bzw. mehr als 250 mg freiem Kohlendioxid werden ohne ernährungsphysiologisches Gutachten als natürliche Mineralwässer anerkannt. Neu ist, dass auch Wässer mit geringen Mineralstoffgehalten als natürliche Mineralwässer anerkannt werden können, wenn in einem ernährungsphysiologischen Gutachten zumindest eine ernährungsphysiologische Wirkung attestiert wird;
- die obere Grenze der Mineralisierung für die Zulassung als natürliches Mineralwasser liegt bei 6500 mg/l. Liegt die Mineralisierung darüber, muss in einem physiologischen Gutachten geklärt werden, ob trotzdem eine Zulassung als natürliches Mineralwasser möglich ist;
- natürliche Mineralwässer unterliegen strengen und umfangreichen Bestimmungen in hygienischer und mikrobiologischer Hinsicht. Dies betrifft sowohl die ursprünglichen Reinheit des Wassers, als auch die technischen Einrichtungen und den Abfüllvorgang. Die Vorschriften beziehen sich nicht nur auf Krankheitserreger, sondern auch auf solche, die keine Krankheiten erregen aber als sogenannte Indikatorkeime eine mögliche Verunreinigung anzeigen;
- natürliches Mineralwasser darf nur wenigen, genau festgelegten Behandlungen unterzogen werden (z.B. Entfernen unbeständiger Inhaltsstoffe wie Eisen- oder Schwefelverbindungen durch Filtration oder Dekantation, Entfernen oder Versetzen mit Kohlendioxid). Dabei darf sich das natürliche Mineralwasser in seinen wesentlichen Eigenschaften nicht verändern. Eine Desinfektion von natürlichen Mineralwässern ist streng verboten und würde auch der Forderung nach natürlicher Reinheit widersprechen;
- natürliches Mineralwasser muss direkt am Quellort oder in unmittelbarer Nähe in jene Behältnisse abgefüllt werden, in denen es auch zum Konsumenten gelangt.
Wie darf natürliches Mineralwasser bezeichnet
werden?
Für natürliche Mineralwässer sind
bestimmte Bezeichnungen vorgesehen, die über Inhaltsstoffe oder
Eigenschaften des natürlichen Mineralwassers informieren. Diese
Bezeichnungen sind :
- kohlensäurehältiges natürliches Mineralwasser bedeutet, dass das abgefüllte natürliche Mineralwasser denselben Gehalt an Kohlensäure (=Kohlendioxid) aufweist, wie am Quellaustritt.
- natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt bedeutet, dass dem abgefüllten natürlichen Mineralwasser bei der Abfüllung quelleigene Kohlensäure zugesetzt wurde, womit der Kohlensäuregehalt des abgefüllten Wassers höher ist, als jener des Quellwassers.
- natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt bedeutet, das natürliche Mineralwasser wurde mit Kohlensäure versetzt, die nicht aus der Quelle stammt.
- als Säuerling darf ein natürliches Mineralwasser bezeichnet werden, wenn sein Gehalt an quelleigener Kohlensäure mehr als 250 mg/l beträgt.
- Sprudel ist ein Säuerling, welcher unter natürlichem Druck entspringt (diese Bezeichnung ist in Österreich unüblich, wird aber z.B. in Deutschland häufig benutzt).
Welche Angaben müssen auf dem Flaschenetikett
des natürlichen Mineralwassers vorhanden sein?
- Ort der Nutzung und Name der Quelle;
- Angaben über die chemische Analyse (wo, wann, von wem durchgeführt) oder ein Analysenauszug;
- wenn unbeständige Inhaltsstoffe entfernt wurden, so muss dies auf dem Etikett vermerkt werden (z.B. "enteisent" oder "entschwefelt");
- wenn das natürliche Mineralwasser mehr als 1,5 mg/l Fluorid enthält, muss der tatsächliche Gehalt angegeben werden.
Welche Angaben sind verboten?
Angaben über die Herkunft oder über Analysenergebnisse,
die nicht der Wahrheit entsprechen, dürfen nicht gemacht werden.
Hinweise, wonach ein natürliches Mineralwasser eine Krankheit verhüten,
behandeln oder heilen kann, sind nicht gestattet. Dies bedeutet jedoch
nicht, dass natürliches Mineralwasser keine gesundheitsförderlichen
Wirkungen besitzt. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich bestimmte
Kriterien festgelegt. Überdies gestattet der Gesetzgeber Angaben
über solche Wirkungen, wenn sie wissenschaftlich fundiert sind.
Resumée
Mit den natürlichen Mineralwässern verfügen
wir über qualitativ hochwertige Produkte, die eine wesentliche
Rolle im Flüssigkeits- und Mineralstoffhaushalt des Menschen spielen.
Die wesentlichen Kennzeichen natürlicher Mineralwässer, die
sie von anderen Getränken unterscheiden, betreffen die Natürlichkeit,
die ursprüngliche Reinheit und die ernährungsphysiologische
Bedeutung.
